P. Bloesch: Die Rechtsquellen der Stadt Biel

Titel
Die Rechtsquellen der Stadt Biel mit ihren «Äusseren Zielen» Bözingen, Vingelz und Leubringen. Mit einem Register von Achilles Weishaupt


Autor(en)
Bloesch, Paul
Reihe
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, Abt. 2: Die Rechtsquellen des Kantons Bern, Teil 1: Stadtrechte, Bd. 13
Erschienen
Basel 2003: Schwabe Verlag
Anzahl Seiten
1101 S.
Preis
ISBN
Rezensiert für infoclio.ch und H-Soz-Kult von:
Margrit Wick-Werder

Vor 25 Jahren hatte Paul Bloesch seine Arbeit an den Rechtsquellen der Stadt Biel aufgenommen, während mindestens eines Jahrzehnts wurde die Veröffentlichung angekündigt. Nun liegt sie als 1000-seitiger, 354 Dokumente umfassender Doppelband vor. Aus lokalgeschichtlicher Sicht wartete man mit Ungeduld auf das Werk, denn «es gibt leider noch keine neue, heutigen Anforderungen genügende Bieler Stadtgeschichte», wie der Bearbeiter einleitend bemerkt. Tatsächlich basiert das historische Gedächtnis von Biel, zumindest was die Zeit vor der Französischen Revolution betrifft, nach wie vor auf der 1855/56 erschienenen «Geschichte der Stadt Biel und ihres Pannergebietes» von Caesar Adolf Bloesch (notabene ein Vorfahre von Paul Bloesch). Caesar Bloesch, von Beruf Arzt, richtete seinen Blick ganz auf die politische Entwicklung der Stadt, besonders auf die Stellung Biels innerhalb des Fürstbistums Basel. Wirtschafts- oder gar sozialgeschichtliche Aspekte fehlen in seiner Darstellung beinahe ganz, «innere Angelegenheiten» werden bloss nebenbei gestreift. Immerhin deckt die Schulgeschichte von Jakob Wyss (1919/1926) zumindest einen Teil der Geistesgeschichte Biels ab. Das 1999 erschienene «Stadtgeschichtliche Lexikon» vermag mit seiner recht zufälligen Auswahl die historiografischen Lücken nicht zu schliessen, lässt sie im Gegenteil noch deutlicher in Erscheinung treten.

Naturgemäss kann es nicht das Anliegen einer Rechtsquellensammlung sein, fehlende Gesamtdarstellungen zu ersetzen, und selbstverständlich stehen dabei verfassungsrechtliche, normative Dokumente im Zentrum, im vorliegenden Fall Stadtfrieden, Stadtordnungen, bischöfliche Bestätigungsbriefe usw. Viele dieser Quellen, insbesondere die verschiedenen Ordnungen, liefern aber auch äusserst aufschlussreiche Einblicke in die Lebensverhältnisse, weshalb die Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen ein wichtiges Instrumentarium für die Ortsgeschichte darstellt. Gerade deshalb war die Edition der Bieler Rechtsquellen mit grossen Erwartungen verbunden.

Leider aber muss nun zur Kenntnis genommen werden, dass «der äussere Rahmen der Bieler Rechtsquellen mit zwei Halbbänden vorgegeben war», sodass der «Weg einer relativ breiten Auswahl verlassen werden» musste, wie der Bearbeiter nicht ohne Bedauern feststellt. Verzichtet hat er etwa auf Quellen, die sich über andere Editionen oder die Literatur (zum Beispiel die erwähnte Schulgeschichte) erschliessen lassen. So wird beim praktischen Gebrauch der Edition aber stets das unbefriedigende Gefühl zurückbleiben, möglicherweise genau dasjenige Dokument nicht vorzufinden, das für diese oder jene Frage entscheidend sein könnte. Das Prinzip der Reduktion mag seine berechtigten (wohl eher finanziell denn inhaltlich bestimmten) Gründe haben, gerade in Anbetracht der Erkenntnis, dass Editionen eine wichtige Voraussetzung zur besseren Erhaltung der Originale sind, wären vollständige Quelleneditionen jedoch durchaus sinnvoll.

Will man sich also ein vollständigeres Bild über die Rechtsverhältnisse machen, bleibt einem nach wie vor der Gang ins Stadtarchiv und die Suche nach unedierten Quellen nicht erspart. Allerdings ist der Zugang zum Stadtarchiv, das sei hier bemerkt, im Gegensatz zur Zeit, als Paul Bloesch die Rechtsquellen recherchierte (1978–1988), heute kein Problem mehr. Die seit 1990 bestehenden neuen Archivräume sind zwar sehr beschränkt, doch bieten sie durchaus befriedigende Arbeitsbedingungen – vielleicht sogar für die Abfassung einer modernen Stadtgeschichte. Die beiden Rechtsquellenbände mögen dazu als Ansporn dienen.

Zitierweise:
Margrit Wick-Werder: Rezension zu: Bloesch, Paul: Die Rechtsquellen der Stadt Biel mit ihren «Äusseren Zielen» Bözingen, Vingelz und Leubringen. Mit einem Register von Achilles Weishaupt, Basel, Schwabe, 2003 (Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, Abt. 2: Die Rechtsquellen des Kantons Bern, Teil 1: Stadtrechte, Bd. 13), XLII, 1101 S. in zwei Halbbänden. Zuerst erschienen in: Berner Zeitschrift für Geschichte, Jg. 66, Nr. 1, Bern 2004, S. 58f.

Redaktion
Zuerst veröffentlicht in

Berner Zeitschrift für Geschichte, Jg. 66, Nr. 1, Bern 2004, S. 58f.

Weitere Informationen
Klassifikation
Region(en)
Mehr zum Buch
Inhalte und Rezensionen
-
Verfügbarkeit
-